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EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Liebe Mitglieder,
hiermit laden wir Sie zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Freitag, 25. September 2026
Einlass: 18:00 Uhr
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Gaststätte Sellweiden
Feudenheimer Straße 29
68167 Mannheim
WICHTIG: EINLADUNG ZUM EINLASS MITBRINGEN.
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Warum gibt es diese außerordentliche Mitgliederversammlung?
Unsere neue Satzung wurde am 10.04.2026 von der Mitgliederversammlung beschlossen und danach beim Amtsgericht Mannheim eingereicht.
Bei der Prüfung hat das Registergericht festgestellt, dass bei drei Punkten noch genauere Regeln nötig sind. Es geht um § 17, § 17a und § 18b.
Wir haben dem Registergericht daraufhin neue Formulierungen vorgeschlagen. Das Registergericht hat diese bereits geprüft und mitgeteilt, dass die Änderungen so beschlossen werden können.
WICHTIGER HINWEIS
Als wir die neue Satzung am 10.04.2026 beschlossen haben, war noch nicht klar, dass das Registergericht für diese Punkte genauere und feste Grenzen verlangt. Das hat sich erst bei der späteren Prüfung ergeben.
Deshalb müssen wir diese drei Punkte jetzt noch einmal von der Mitgliederversammlung beschließen lassen.
Dabei geht es vor allem darum, klare Höchstgrenzen festzulegen:
Umlagen: höchstens 50,00 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr
Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit: höchstens 30,00 Euro pro Stunde
Diese festen Grenzen waren in der am 10.04.2026 beschlossenen Fassung noch nicht enthalten.
Das Registergericht hat uns die Möglichkeit gegeben, diese Änderungen noch im Jahr 2026 in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu beschließen. So kann die bereits laufende Eintragung unserer neuen Satzung weitergeführt werden.
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Tagesordnung
TOP 1: Eröffnung der Mitgliederversammlung
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Chris Nowack als Versammlungsleiter.
Feststellung, dass die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Anschließend wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliederversammlung ausschließlich zur vollständigen und korrekten Erstellung des Protokolls audioaufgezeichnet werden soll. Die anwesenden Mitglieder werden ausdrücklich gefragt, ob sie mit der Audioaufzeichnung einverstanden sind.
Die Aufnahme wird erst nach dieser Abfrage begonnen. Sollte der Audioaufzeichnung widersprochen werden, erfolgt keine Aufnahme.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall wird die Audioaufnahme unverzüglich beendet.
Die Aufnahme dient ausschließlich der späteren Erstellung und Überprüfung des Protokolls. Sie wird nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben und nach Fertigstellung und Prüfung des Protokolls gelöscht.
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TOP 2: Warum muss die Satzung noch einmal geändert werden?
TOP 2.1: Information und Aussprache
Information durch den 1. Vorsitzenden Chris Nowack über die Prüfung durch das Amtsgericht Mannheim, Registergericht, und Erklärung der notwendigen Änderungen. Anschließend Aussprache mit den Mitgliedern.
Dabei wird auch über die Verzögerungen im bisherigen Verfahren informiert. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Problemen bei der Postzustellung an den Verein. Postsendungen aus dem Vereinsbriefkasten waren teilweise nicht mehr auffindbar. Zusätzlich bestand Klärungsbedarf, weil für den Verein unterschiedliche Anschriften mit der Hausnummer 0 beziehungsweise 29 verwendet wurden.
Diese Probleme mussten zunächst geklärt und die richtige Anschrift eindeutig geregelt werden, damit die weitere Post des Registergerichts den Verein zuverlässig erreicht.
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TOP 3: Änderungen der Satzung
TOP 3.1: Beratung und Aussprache
Beratung und Aussprache über die Neufassungen der §§ 17, 17a und 18b.
§ 17 Beiträge und sonstige Leistungen
Regelung der vom Mitglied zu tragenden Beiträge, Umlagen, Ausgleichsbeträge, Verbrauchskosten, Gebühren und sonstigen Kosten sowie der grundsätzlichen Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren.
Diese Neufassung wurde dem Registergericht bereits vorgelegt. Das Registergericht hat mitgeteilt, dass die Änderung in dieser Form beschlossen werden kann.
§ 17a Umlagen
Festlegung einer Höchstgrenze von 50,00 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr.
Diese Neufassung wurde dem Registergericht bereits vorgelegt. Das Registergericht hat mitgeteilt, dass die Änderung in dieser Form beschlossen werden kann.
§ 18b Gemeinschaftsleistungen
Festlegung einer Höchstgrenze von 30,00 Euro pro nicht oder nicht vollständig geleisteter Gemeinschaftsarbeitsstunde.
Diese Neufassung wurde dem Registergericht bereits vorgelegt. Das Registergericht hat mitgeteilt, dass die Änderung in dieser Form beschlossen werden kann.
Der vollständige Wortlaut der drei Neufassungen ist dieser Einladung als Anlage beigefügt.
Die Änderungen der §§ 17, 17a und 18b stehen in einem sachlichen Zusammenhang und werden daher als ein gemeinsamer Beschlussgegenstand behandelt. Die Mitgliederversammlung stimmt über die drei Neufassungen in einem Gesamtbeschluss ab.
Eine getrennte Abstimmung über einzelne Paragraphen oder einzelne Bestandteile der vorgeschlagenen Neufassungen ist nicht vorgesehen.
TOP 3.2: Gemeinsame Abstimmung
Gemeinsame Abstimmung über die Neufassungen der §§ 17, 17a und 18b in der als Anlage zu dieser Einladung beigefügten Fassung.
Für diese Satzungsänderung gilt noch die bisherige, derzeit eingetragene Satzung des Vereins. Danach ist für eine Satzungsänderung eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Versammlungsleiter fest, ob die Satzungsänderung gemäß den Bestimmungen der derzeit eingetragenen Satzung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wurde.
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TOP 4: Ruhezeiten in der Kleingartenanlage ab 2027
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf ausdrücklichen Wunsch aus der Mitgliedschaft aufgenommen.
Der Vorstand hatte vorübergehend beschlossen, die Samstagsruhe während der Gartensaison von bisher 13:00 Uhr auf 16:00 Uhr zu verschieben.
Mehrere Mitglieder haben ausdrücklich darum gebeten, dass über diese Regelung nicht allein der Vorstand entscheidet, sondern die Mitgliederversammlung selbst.
Diesem Wunsch kommt der Vorstand selbstverständlich sofort nach.
TOP 4.1: Aussprache
Aussprache über die Samstagsregelung und die künftige Ruhezeit ab dem Kalenderjahr 2027.
TOP 4.2: Abstimmung
Deshalb entscheiden die Mitglieder selbst:
Wer ist SAMSTAGS für 16:00 Uhr?
Wer ist SAMSTAGS für 13:00 Uhr?
Die Variante mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gilt ab dem Kalenderjahr 2027.
Bei Stimmengleichheit ist keine der beiden Varianten beschlossen. In diesem Fall muss über die Samstagsregelung erneut entschieden werden.
Zur Erinnerung: Die übrigen Ruhezeiten bleiben unverändert
01.04. bis 31.10. – Gartensaison
Montag bis Freitag:
Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr
Samstag:
Beginn der Ruhezeit entsprechend dem Ergebnis der Abstimmung um 13:00 Uhr oder 16:00 Uhr
Sonn- und Feiertage:
ganztägige Ruhe
01.11. bis 31.03. – Wintermonate
Keine Mittagsruhe.
Sonn- und Feiertage:
ganztägige Ruhe.
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TOP 5: Schatzmeisterin und steuerliche Betreuung des Vereins
Unsere Schatzmeisterin Monica Epking ist gleichzeitig als Steuerberaterin für den Verein tätig.
Diese Situation möchten wir den Mitgliedern offen erklären und darüber abstimmen lassen, ob diese Regelung grundsätzlich so weitergeführt werden kann, sofern keine rechtlichen oder beruflichen Gründe dagegensprechen.
Information durch den 1. Vorsitzenden Chris Nowack oder die 2. Vorsitzende Heiderose Metzger über die derzeitige Regelung, die Hintergründe und die bisherige Handhabung der steuerlichen Betreuung des Vereins. Anschließend Aussprache mit den Mitgliedern.
TOP 5.2: Abstimmung
Abstimmung darüber, ob die gleichzeitige Tätigkeit von Monica Epking als Schatzmeisterin und Steuerberaterin für den Verein grundsätzlich weitergeführt werden kann, sofern keine rechtlichen oder beruflichen Gründe dagegensprechen.
Soweit die Beschlussfassung die eigene steuerliche Beauftragung betrifft, nimmt die Schatzmeisterin an dieser Abstimmung nicht teil.
Soweit im Zusammenhang mit der steuerlichen Beauftragung Verträge oder sonstige Rechtsgeschäfte für den Verein abzuschließen sind, erfolgt die Vertretung des Vereins durch die hierzu vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertretungsregelungen.
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TOP 6: Informationen und Ausblick
TOP 6.1: Information und Aussprache
Kurze Information durch den 1. Vorsitzenden Chris Nowack darüber, welche Themen für die nächste ordentliche Mitgliederversammlung im April 2027 vorgesehen sind. Anschließend Gelegenheit zur Aussprache.
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Unterlagen zur Mitgliederversammlung
Die vollständige Satzungsneufassung, die am 10.04.2026 beschlossen und anschließend beim Registergericht eingereicht wurde, liegt während der Mitgliederversammlung auf allen Tischen im Versammlungsraum zur Einsichtnahme aus.
Die dieser Einladung beigefügte Anlage enthält die neuen Fassungen der §§ 17, 17a und 18b, über die unter TOP 3 gemeinsam abgestimmt wird.
So kann jedes Mitglied die bisherige Fassung mit der vorgeschlagenen neuen Fassung vergleichen und genau sehen, was geändert wird.
Auf Wunsch werden Mitgliedern bereits vor der Mitgliederversammlung per E-Mail sowohl die vollständige, am 10.04.2026 beschlossene und beim Registergericht eingereichte Satzungsneufassung als auch die dieser Einladung beigefügte Anlage mit den neuen Fassungen der §§ 17, 17a und 18b zugesandt. So können die bisherige Fassung und die vorgeschlagenen Änderungen bereits vor der Mitgliederversammlung miteinander verglichen werden.
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Chris Nowack
1. Vorsitzender
Kleingarten-Daueranlage Sellweiden-Mannheim e. V.
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Anlage zur Einladung
Zur gemeinsamen Abstimmung unter TOP 3
Die nachfolgenden Neufassungen der §§ 17, 17a und 18b bilden einen gemeinsamen Beschlussgegenstand und werden von der Mitgliederversammlung in einem Gesamtbeschluss abgestimmt.
§ 17 Beiträge und sonstige Leistungen
(1) Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeiträge und Umlagen sowie die nach § 18b festgesetzten Ausgleichsbeträge zu leisten.
(2) Soweit im Zusammenhang mit der Nutzung des Gartens Verbrauchskosten, Gebühren oder sonstige vom Verein verauslagte oder in Rechnung gestellte Kosten entstehen, sind diese nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse oder der Beschlüsse der zuständigen Vereinsorgane zu tragen.
(3) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 17a Umlagen
(1) Die Mitgliederversammlung kann bei besonderem Finanzbedarf Umlagen beschließen.
(2) Die Art, Höhe und Fälligkeit der Umlage werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
(3) Die Umlage darf 50,00 Euro je Mitglied und Kalenderjahr nicht überschreiten.
§ 18b Gemeinschaftsleistungen
(1) Die Mitglieder können zur Leistung von Gemeinschaftsarbeiten verpflichtet werden.
(2) Art und Umfang der Gemeinschaftsarbeiten werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
(3) Für jede nicht oder nicht vollständig geleistete Gemeinschaftsarbeitsstunde kann die Mitgliederversammlung einen Ausgleichsbetrag festsetzen. Dieser darf 30,00 Euro je Arbeitsstunde nicht überschreiten.
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Erläuterung – nicht Bestandteil des Satzungsbeschlusses
Was ändert sich damit?
Ganz einfach:
Bei Umlagen steht künftig ausdrücklich in der Satzung, dass höchstens 50,00 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr verlangt werden können.
Bei nicht oder nicht vollständig geleisteten Gemeinschaftsarbeitsstunden beträgt die Höchstgrenze künftig 30,00 Euro pro Stunde.
Damit kann jedes Mitglied klar erkennen, welche finanziellen Höchstgrenzen künftig gelten sollen.—
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05.09.2026 Kinder- und Familiennachmittag 13:00 bis ca.17:00 Uhr 🌻
Liebe Pächterinnen und Pächter,
liebe Familien und Kinder,
am Samstag, den 05. September 2026, findet von 13:00 bis ca. 17:00 Uhr unser Kinder- und Familiennachmittag an der Cafeteria am Festplatz statt.
Für unsere kleinen Gäste haben wir verschiedene Spielmöglichkeiten vorbereitet – und natürlich darf auch eine große Hüpfburg nicht fehlen! 🏰
Für das leibliche Wohl sorgen unsere Beetschwestern mit Kaffee sowie einer Auswahl an Kuchen und Torten. ☕🍰
Kuchenspenden sind herzlich willkommen!
Wir freuen uns sehr über Unterstützung in Form von Kuchenspenden. Die Kuchen können am 05.09. morgens direkt in der Cafeteria abgegeben werden.
Kontakt für Kuchenspenden:
Cynthia – bitte erfragen Sie die Telefonnummer
Weitere Informationen zum Kinder- und Familiennachmittag folgen.
Wir freuen uns auf einen schönen und fröhlichen Nachmittag mit vielen Kindern, Familien und Gartenfreunden! 🌼
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Liebe Pächterinnen und Pächter der Kleingarten-Daueranlage Sellweiden in Mannheim!
KI im Kleingarten – Angst vor KI? Oder Chance für den modernen Gärtner?
Ja, wir nutzen moderne KI-Werkzeuge.
Nicht, weil KI Menschen ersetzt. Sondern weil KI ein Werkzeug ist, das Arbeit erleichtert, Zeit spart und Freiräume für die eigentliche Vereinsarbeit schafft.
Erfahrung, Menschenverstand und Verantwortung bleiben weiterhin entscheidend. Aber Erfahrung ist heute nicht mehr die einzige Wissensquelle. Wissen ist durch moderne Technik breiter zugänglich geworden – auch für Kleingärtnerinnen, Kleingärtner und Vereine.
Viele Vereine, Verbände, Kommunen und Unternehmen nutzen KI bereits ganz selbstverständlich. Auch im Kleingartenbereich kann KI sinnvoll unterstützen: bei Pflanzenerkennung, Gartenplanung, Bewässerung, Schädlings- und Krankheitsbildern, Schreiben, Übersetzungen, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsverwaltung.
KI ersetzt keine Gemeinschaft, keine Verantwortung und keine praktische Gartenarbeit. Aber sie kann helfen, schneller zu besseren Informationen zu kommen, Texte verständlicher zu formulieren, Abläufe zu vereinfachen und Vereinsarbeit moderner zu gestalten.
Entscheidend ist nicht „Mensch oder KI“, sondern:
Erfahrung, Menschenverstand und moderne Werkzeuge sinnvoll miteinander verbinden.
Unser Ansatz ist daher klar:
KI nicht verteufeln.
KI verstehen.
KI sinnvoll nutzen.
Und trotzdem Mensch bleiben.
Für unsere Kleingartenanlage bedeutet das: Wir nutzen moderne Werkzeuge dort, wo sie uns helfen – sachlich, verantwortungsvoll und mit dem Ziel, die Vereinsarbeit zu entlasten und besser zu machen.
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Um künftig Kosten zu sparen und die Kommunikation mit unseren Mitgliedern noch effizienter zu gestalten, setzen wir in der Verwaltung und im Vorstandsteam zunehmend auf moderne, digitale Lösungen. Durch die Nutzung digitaler Verwaltungswege, dem Einsatz von aktueller Kommunikationstechnik, können wir den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren, was wiederum Kosten spart und die Ressourcen in unserer Gemeinschaft besser nutzt und wir in andere wichtige Dinge investieren können.
Selbstverständlich finden Sie alle Infos weiterhin „klassisch“ an unseren „Schwarzen Brettern“. Vielleicht haben Sie aber schon gemerkt, auf unserer Hotline sind wir zeitnah für Sie erreichbar. 0155/68 141 850. Und natürlich WhatsApp fähig!
Ein wichtiger Schritt wird auch die Einführung der VereinsApp sein, die Sie auf Ihrem Smartphone installieren können. Wir konnten uns dafür bei der Stadt Mannheim bewerben und unsere Bewerbung hat der Stadt gefallen. Die Stadt Mannheim übernimmt die Kosten für die App komplett. Start etwa Frühjahr 2026.
Damit erhalten Sie jederzeit aktuelle Informationen, Neuigkeiten, Warnhinweise usw. und Sie können direkt mit der Verwaltung sowie auch mit anderen Pächter in Kontakt treten. Ganz wie Sie das möchten!
Die Nutzung der App ist einfach und trägt dazu bei, unsere Gemeinschaft noch besser zu vernetzen und den Ablauf in der Anlage zu erleichtern. Aber keine Sorge, wir sind natürlich auch weiterhin persönlich für Sie da.
Vielen Dank, daß sich schon viele Pächter für die Kommunikation via E-Mail entschieden haben. Das spart soviel an Kosten!
Liebe Grüße, Ihr Vorstandsteam der Kleingartenanlage Sellweiden

Unsere Haupt-Allee zum Beginn der Kirschblüte im April. © Foto: Frau-Doktor
Die Kleingarten-Daueranlage Sellweiden-Mannheim e. V. liegt an der Feudenheimer Str., zwischen Mannheim und Feudenheim.